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Liberale Antworten zur Verkehrspolitik

Unser Landtagskandidat Tom-Morten Theiß beantwortet für die FDP OPR die Fragen der Bürgerinitiativen aus Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Uckermark zur Verkehrspolitik.

Frage 1: Reaktivierung der Bahnstrecke Wittstock-Mirow-Stettin und Verlagerung von Güterverkehr auf die Straße?

Tom-Morten Theiß: Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass die gesamte Infrastruktur im Land ausgebaut wird. Daher fordern wir gleichermaßen den Ausbau von Straße und Schiene. Denn beides trägt letztendlich zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei.

Im konkreten Fall begrüßen wir die Bestrebungen des Bundes, die alte Bahnstrecke zu reaktivieren, um letztlich die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu begünstigen. Jedoch sind vor einer möglichen Reaktivierung noch einige Fragen zu klären, die sich insbesondere auf die mögliche Nutzung der Strecke beziehen. Eine vorherige Potentialanalyse unter Einbeziehung des Personen- und Güterverkehrs, wie seitens des Bundes geplant, ist zwingend notwendig, um den Bedarf stichhaltig bewerten zu können.

Die Reaktivierung der Strecke allein aus dem Grund, eine etwaige Bundesstraße zu verhindern, kann nicht das Ziel sein. Vielmehr müssen beide Projekte gemeinsam betrachtet werden und verschiedene Planvarianten (nur Straße, nur Schiene, beides zusammen) bezüglich ihrer verkehrlichen Wirkung sowie den Auswirkungen auf das Netz und auf evtl. Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger untersucht werden.

Frage 2: Zusätzliche Steuern oder Gebühren für Nutzung der Infrastruktur?

Tom-Morten Theiß: Die öffentliche Infrastruktur wird heute durch die Allgemeinheit unterhalten und bezahlt. Das soll auch in Zukunft so bleiben und den freien Zugang zur Infrastruktur für alle gewährleisten. Stellen einzelne Nutzer der (Verkehrs-)Infrastruktur eine besondere Beanspruchung dieser dar, ist es auch gerechtfertigt, dass diese in besonderem Maße an den Kosten für den Unterhalt beteiligt werden.

Wir stehen insofern auch einer angemessenen finanziellen Belastung der Logistikunternehmen offen gegenüber, solange sich diese an der tatsächlichen Mehrbeanspruchung orientiert und nicht ideologisch angesetzt wird.

Wir fordern zunächst, die bereits heute eingenommenen Steuern und Gebühren zweckgebundener und zielgerichteter zum Ausbau der Infrastruktur zu verwenden, bevor weitere Gebühren erhoben werden. Darüber hinaus halten wir es für geboten, objektive Ungleichbehandlungen bei den Nutzungsentgelten zwischen den Verkehrsträgern zu beseitigen.

Frage 3: Stopp des Neubaus der B189n?

Tom-Morten Theiß: Die Bundesstraße B189n dient grundsätzlich dazu, eine leistungsfähige Verkehrsader zwischen den Regionen südliches Mecklenburg-Vorpommern und der Prignitz zu schaffen und dadurch das übrige Verkehrsnetz zu entlasten. Insbesondere die Orte Sewekow, Berlinchen, Babitz, Buschhof und Zempow würden von der neuen Bundesstraße profitieren.

Für die L15 wird dagegen eine zusätzliche, nicht genauer bezifferte Mehrbelastung ausgewiesen. Dieser gilt es durch geeignete Maßnahmen entgegen zu wirken. Die grundsätzliche Ablehnung der B189n sehen wir dadurch nicht begründet, zumal die damit einhergehenden Probleme sich vor allem aus dem schlechten Zustand der Straße ergeben und nicht aufgrund einer überdurchschnittlichen Verkehrsbelastung.

Deshalb wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Straße L15 vollständig ausgebaut wird und insbesondere die Ortsdurchfahrten saniert werden. Dazu sollen auch Begleitmaßnahmen wie die Ortsumgehung Rheinsberg und bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Ortschaften realisiert werden. Bereits eingeführte Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen erhalten bleiben, wo nötig ausgeweitet und vor allem kontrolliert werden.

Weiterhin berücksichtigt die Untersuchung der Verkehrsbelastung im BVWP nicht den Ausbau der umliegenden Schienenstrecken. Insbesondere die parallele Reaktivierung der Strecke zwischen Mirow und Wittstock wird nicht berücksichtigt, welche aber voraussichtlich zur weiteren Entlastung des Straßennetzes insgesamt und damit auch der L15 führen würde. In diesem Zuge halten wir auch den Ausbau der Schieneninfrastruktur zwischen Wittstock und Hennigsdorf sowie Wittstock und Wittenberge für sehr sinnvoll und vordringlich.

Wir Freien Demokraten bedauern, dass die Bürgerinitiative die Bundesstraße gänzlich ablehnt, ohne dass eine faire Diskussion über verschiedene Varianten zugelassen wird. Sowohl die Reaktivierung der Schieneninfrastruktur, als auch die Errichtung der neuen Bundesstraße bergen viele Chancen für die gesamte Region, auch und gerade zur Entlastung der Einwohner. Eine Veränderung der Streckenführung der geplanten B189n unter stärkerer, ressourcensparender Einbeziehung bestehender Straßen könnte bspw. ein, aus ökologischer Sicht, sinnvoller Kompromiss sein.

Frage 4: Umgehungsstraßen nur mit Zustimmung der Kommunen?

Tom-Morten Theiß: Wie bereits in Antwort 1 erwähnt, setzen wir uns für den Ausbau der Straßeninfrastruktur ein. Dazu zählen gerade auch Ortsumgehungen. Diese dienen in der Regel sowohl der Verkehrsberuhigung in den Orten, als auch der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Straße. Dadurch profitieren beide Seiten vom Bau einer Ortsumgehung.

Wir setzen uns in Rheinsberg für den Bau der Ortsumgehung ein. Diese darf jedoch unter keinen Umständen zu neuen Belastungen der Einwohner führen. Die teilweise veralteten Pläne sind dahingehend gemeinsam mit dem Land zu überarbeiten und ein Realisierungshorizont zu bestimmen.

Pläne für Straßenneu- und -umbauten sollten grundsätzlich immer mit den betroffenen Kommunen und Bürgern abgesprochen und evtl. Einwendungen und Bedenken ernst genommen werden.

Frage 5: Mautflucht bekämpfen?

Tom-Morten Theiß: Eine Ausweitung der Maut auf andere Straßenkategorien ist für uns durchaus denkbar. Ziel muss es aber nicht sein, Logistikunternehmen finanziell stärker, sondern ihrer tatsächlichen Nutzung der öffentlichen Infrastruktur entsprechend adäquat zu belasten. Anreize die höherklassigen Straßen zu nutzen entstehen in der Regel schon allein durch den besseren Ausbauzustand. Eine zusätzliche Steuerung durch die Höhe der Maut sehen wir als nicht zwingend notwendig an. Vielmehr sollte sich der Mautsatz an den entstehenden Kosten durch die Straßen- nutzung bemessen.

Frage 6: Mauterfassung via GPS?

Tom-Morten Theiß: Die Trennung von Durchgangs- und Ziel-/Quellverkehr ist nicht allein technisch, sondern auch rechtlich schwierig und z.T. mit hohem Aufwand verbunden.

Bei einer zusätzlichen Gebühr für den Durchgangsverkehrs entsteht gegebenenfalls ein Zielkonflikt mit ökologischen Aspekten. Die finanzielle Mehrbelastung würde dann Fehlanreize für Unternehmen setzen, streckenmäßig längere Routen zu planen, um weniger Maut zu bezahlen.

Um die betroffenen Orte vom Schwerlastverkehr zu entlasten, setzen wir stattdessen auf die in Frage 3 und 5 erklärten Maßnahmen. Zudem sind auf einzelnen Kommunal- und Kreisstraßen selbstverständlich Durchfahrtsverbote möglich, um spezielle Belastungen der Anwohner zu vermeiden.

Frage 7: Kommunen entscheiden über Tempo-30-Zonen?

Tom-Morten Theiß: Aus unserer Sicht sollte über Geschwindigkeitsbegrenzungen immer aufgrund objektiver und reproduzierbarer Kriterien entschieden werden. Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund pauschaler oder „gefühlter“ Gefahrenlagen lehnen wir ab. Da bei einer Kompetenzverlagerung auf die Kommunen nur bedingt Objektivität gewährleistet ist, sehen wir die vorgeschlagene Maßnahme als nicht zielführend an. Denn neben den berechtigen Interessen der Anwohner sind auch diese der Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, auch wenn die Verkehrssicherheit selbstverständlich höchste Priorität genießt.

Gleichwohl erkennen wir die Notwendigkeit an, einen sensibleren Umgang mit dem Anliegen der Bürger für mehr Verkehrssicherheit in ihren Orten zu fördern und der spezifischen Situation vor Ort durch geeignete Maßnahmen gerecht zu werden. Dazu sind zuerst die Kriterien für die Genehmigung einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu überprüfen und ggf. im Sinne einer bürgerfreundlichen Entscheidung anzupassen.

Denkbar ist darüber hinaus, die Entscheidung über solche Maßnahmen durch eine entsprechende Stelle in der Kreisverwaltung als untere Landesbehörde analog zum Verfahren bei Gemeinde- und Kreisstraßen vornehmen zu lassen. Der bürokratische Weg kann so verkürzt und gleichzeitig objektiv und bürgernah entschieden werden.


26. August 2019

Unser Landtagskandidat Tom-Morten Theiß beantwortet für die FDP OPR die Fragen der Bürgerinitiativen aus Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Uckermark zur Verkehrspolitik. 

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