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Fakten zum Wolf

So viele Wölfe gibt es in Brandenburg

Laut dem brandenburgischen Landesamt für Umwelt gab es mit Stand 2018 26 Wolfsrudel in Brandenburg, 12 Wolfpaare und 84 Welpen. Die meisten Wölfe siedeln in der südlichen Hälfte des Bundeslandes. Auf dem Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gibt es ein bestätigtes Wolfsrudel in der Kyritz-Ruppiner Heide und ein Wolfspaar bei Fristow, nördlich des Zermützelsees. Darüber hinaus ist von reviersuchenden, wandernden Einzeltieren auszugehen.

Im Jahresverlauf schwankt die Anzahl der Wölfe innerhalb eines Familienrudels. Dies ist davon abhängig, wie viele Wölfe geboren werden, wie viele vorjährige Wölfe im Rudel verbleiben und wie hoch die Sterblichkeit ist.

Seit 1990 wurden im Land Brandenburg 17 geschossene Wölfe bekannt, 88 fielen dem Straßenverkehr (darunter zwei Tiere der Eisenbahn) zum Opfer, 11 der gefundenen toten Wölfe kamen durch sonstige Ursachen um, bei vier Tieren konnte die Todesursache nicht mehr ermittelt werden.

Bis zu 14 Nutziere reißt ein Wolf pro Jahr

Seit der Etablierung von territorialen Wölfen in Brandenburg sind landesweit 514 Schadensfälle an Nutztieren registriert worden, bei denen ein Wolf als Verursacher ermittelt oder zumindest als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte. In den Anfangsjahren der Wolfsverbreitung in Brandenburg (2007 bis 2015) sind jährlich bei im Durchschnitt 17 Vorfällen rund 64 Nutztiere zu Schaden gekommen. Im Jahr 2016 sind bei 90 Vorfällen 247 Nutztiere und im Jahr 2017 bei 115 Vorfällen 394 Nutztiere geschädigt worden. Im Jahr 2018 sind bei 153 Vorfällen 401 Nutztiere geschädigt worden.

Pro Jahr schwank die Zahl der getöteten Nutztiere zwischen 3 und 14 Nutztieren pro bestätigtem Wolfsvorkommen.

Der Wolf steht europaweit unter Schutz

Auf europäischer Ebene gehört der Wolf zu den streng geschützten Tierarten. Schon 1979 wurde er in die Berner Kon- vention – eine Naturschutzvereinbarung aller europäischen Länder – aufgenommen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) sieht die Durchführung besonderer Schutzmaßnahmen wie z.B. die Erstellung und Umsetzung von „Managementplänen“ und die Einrichtung besonderer Schutzgebiete für den Wolf vor. Das absichtliche Stören, Fangen oder Töten sowie weitere Beein- trächtigungen von Wölfen sind verboten.

In der DDR war der Wolf eine jagdbare Art, die ab 1984 ganzjährig zum Abschuss freigegeben war. Seit der Wiedervereinigung 1990 genießt der Wolf nach dem Bundesnaturschutzgesetz höchstmöglichen Schutz. Bis Ende der 1990er Jahre führten einige Bundesländer den Wolf noch als jagdbare Art mit ganzjähriger Schonzeit. Inzwischen wurde er aber im gan- zen Bundesgebiet aus dem Jagdrecht genommen und unterliegt seither allein dem Naturschutzrecht. Zuständig für den Wolf sind die Fach- und Vollzugsbehörden der Länder.

In Polen ist der Wolf ebenfalls keine jagdbare Art und steht seit 1998 unter Naturschutz. Ausnahmegenehmigungen zum Töten von Wölfen werden in speziellen Fällen erteilt, wenn Wölfe trotz Schutzmaßnahmen wiederholt Nutztiere reißen.

FDP fordert Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Wir wollen die Wolfsverordnung des Landes Brandenburgs so anpassen, dass alle gedeihlich zusammen leben können: Mensch, Nutztiere und Wolf. Wir werden ein Wildtierentschädigungsgesetz für den Wolf auf den Weg bringen, in dem für Weidetierhalter eine rechtsverbindliche 100%ige Entschädigung für den finanziellen Mehraufwand, der durch Prävention und Risse entsteht, geregelt wird. Danach werden wir Tierarten wie Wolf und Biber in das Jagdrecht überführen.

Das Management dieser Arten wird zukünftig in die Hände derer gelegt werden, die zweifelsfrei über entsprechende Expertise und das erforderliche Wissen verfügen. Wir werden die Widersprüche des Naturschutzes auflösen und den Erhalt einer seit Jahrhunderten gepflegten natürlichen Kulturlandschaft gleichberechtigt zur Existenz von verschiedenen auf sie Einfluss nehmenden Arten gewichten.

Die freien Demokraten streben eine Novelle des Brandenburgischen Jagdgesetzes an und wollen ein auf Kooperation und jagdliche Effizienz ausgelegtes Miteinander von Jägern auf der einen und Waldbesitzern auf der anderen Seite ermöglichen.

Im Bereich der Jagd streben wir die Erlaubnis für den Einsatz von Nachtzieltechnik und die Ausweitung der Jagdzeiten auf Rabenvögel an. Zusätzlich sollte die Aufnahme einer verpflichtenden Äsungsflächenquote im Forst diskutiert werden.

Beiträge der FDP OPR zum Thema Wolf

Externe Informationen und Beiträge zum Thema Wolf

Eine Übersicht aller Forderungen und Positionen der FDP OPR zur Kreis- und Kommunalwahl finden Sie hier.