FDP OPR
Patenschaft

Ermäßigter Mitgliedsbeitrag durch Patenschaften

Die prekäre Lage

Durch Beschluss des Bundesparteitages am 12. Mai 2018 wurde der monatliche Mindestbeitrag von acht auf zehn Euro erhöht. Die Anhebung gilt ab dem 1. Januar 2019.

Diese Änderung trifft ausschließlich die finanziell nicht besonders gut gestellten Mitglieder unserer Partei. Das sind regelmäßig Schüler, Auszubildende, Studenten und Rentner. Bei monatlichen Bruttoeinkünften von z.B. 1.000 € beträgt der Jahresbeitrag in der neuen Höhe von 120 € 1,2 Prozent der Einkünfte. Erst bei monatlichen Bruttoeinkünften ab 2.400 € gelten die laut Beitragsordnung festgelegten 0,5 Prozent als Richtwert für den monatlichen Parteibeitrag, der in diesen Fällen, im Gegensatz zum ersten Beispiel, häufig einkommensteuersparenden entrichtet werden kann.

Der hohe Mindestparteibeitrag führt dazu, dass mitunter langjährige Mitglieder der FDP aus wirtschaftlichen Gründen ihren Parteiaustritt erklären. Zugleich ist er eine nachvollziehbar hohe Hürde für, in Ausbildung befindliche, junge Leute sich unserer Partei anzuschließen. Gerade politikinteressierte und engagierte Jugendliche wollen wir aber gewinnen.

Für diesen Widerspruch gibt es einen Lösungsvorschlag in der Finanz- und Beitragsordnung der FDP:
„Der Vorstand der Gliederung, die die Beitragshoheit ausübt, ist berechtigt, einvernehmlich mit dem Mitglied den Mitgliedsbeitrag

abweichend … festzusetzen.“

Für Gliederungen, die, wie regelmäßig in ländlichen Regionen unseres Bundeslandes, einen sehr hohen Anteil an Mitgliedern mit Mindestbeitrag haben, ist das eine Scheinlösung. Sie verfügen nicht über die Finanzkraft, solche Beitragsreduzierungen zu ermöglichen. Beim Mindestbeitrag bleiben in den Orts- und Kreisverbänden nach den festgelegten Abführungen an den Landesverband und den Bundesverband (die nicht nach der Beitragshöhe der Mitglieder abgestuft sind) nur Centbeträge übrig. Die Erhöhung auf 10 € wird weitgehend von der gleichzeitig beschlossenen Sonderumlage je Mitglied und Jahr in Höhe von 20 € aufgezehrt. Ermäßigte Mitgliedsbeiträge sind also ein Finanzierungsproblem.

Unsere Lösung: Patenschaften

Mitglieder unserer Partei (aber auch Nichtmitglieder), die wirtschaftlich bessergestellt sind, übernehmen die Patenschaft für ein Mitglied, dem dadurch der Parteibeitrag ermäßigt werden kann.
Diese Unterstützung soll in der Regel immer für ein Kalenderjahr begrenzt vereinbart werden, kann aber wiederholt werden. Der Pate sollte 5 € für jeden Monat beisteuern. Das hieße bei 5 €, er zahlt eine einmalige Jahresspende in Höhe von 60 € auf das Parteikonto. Damit kommt bei den Paten, sofern sie Einkommensteuer zahlen, die hälftige Steuerermäßigung zum Tragen. Sie fördern z.B. einen Studenten mit 60 € und es kostet ihnen 30 €.
Die Beitragsreduzierung wird dem Grunde und der Höhe nach in jedem Fall durch den Vorstand der beitragserhebenden Gliederung beschlossen. Die Paten können ein Mitglied benennen, das sie unterstützen wollen oder aber die zweckgebundene Spende (Patenschaft) für ein durch den Vorstand zu bestimmendes Mitglied zahlen. Der Vorstand sichert, dass der Monatsbeitrag (gegebenenfalls inklusive eines Beitrages für die Mitgliedschaft bei den Jungen Liberalen) nicht unter 5 € beträgt.